24 Stunden Pflege Kosten
Was kostet eine polnische Pflegekraft - oder aus einem anderen osteuropäischen Land? Bitte rechnen mit Beträgen ab ca. 2.000€ im Monat, damit ist eine legale 24 h Betreuung durchaus schon möglich. Für ein individuelles Angebot / einen Kosten- voranschlag bitten wir Sie um die Einsendung eines ausgefüllten Fragebogen, damit Ihre persönliche Situation vor Ort, und Ihre speziellen Wünsche berücksichtigt werden kann! Sie können aus verschiedenen Sprachkategorien wählen, z.B.: * Deutsch Grundkenntnisse * Mittlere deutsche Sprachkenntnisse * Gute bis sehr gute deutsche Sprachkenntnisse Die Mindestlohnregelungen werden eingehalten, sowie die Regelungen im Entsendegesetz, damit der Einsatz in Deutschland legal bleibt. 2017 wurden zudem die Beiträge für Sozialabgaben angehoben; deshalb konnten Preiserhöhungen leider nicht ausbleiben. 2019 wird der Mindestlohn erneut angehoben. Sonderfall 2 Personen mit Pflegebedarf: * 2 Personen leben in einem Haushalt: Es wird ein kleiner Zuschlag für die Mehrarbeit erhoben, je nachdem ob die zweite Person auch einen Pflegegrad hat; senden Sie in diesem Fall bitte einen zweiten ausgefüllten Fragebogen ein Für Ihr individuelles Angebot bitten wir Sie um Zusendung eines ausgefüllten Fragebogens den Sie hier erhalten. Pflegegeld HöheIn allen Fällen empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob Zuschüsse in Form von Pflegegeld bzw.sog. 'Kombileistung' beantragt werden können. Das ist eine Leistung der im SGB XI geregelten sozialen Pflegeversicherung für selbst beschaffte Pflegehilfen (Betreuungskraft) anstelle der ansonsten bei Eintritt eines Pflegefalls als sog. Pflegesachleistung zu gewährenden häuslichen Pflege durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:
Seit 1.1.2017 beträgt das monatl. Pflegegeld (häusliche Pflege für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf) im Pflegegrad 2: 316 €, im Pflegegrad 3: 545 €, im Pflegegrad 4: 728 €, im Pflegegrad 5: 901 € weiter Lesen Sie hier weiter über die Verbesserungen ab 2017: PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ Wir empfehlen Ihnen zudem, von Ihrem Steuerberater prüfen zu lassen, in welcher Höhe die Rechnungen auch bei Ihnen evtl. zu einer Steuerrückzahlung führen. Diese Steuererleichterung steht den pflegebedürftigen Menschen, oder auch deren Angehörigen zu, unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht: a) Für außergewöhnliche Belastung bis zu 20.000 € in Höhe von 20 Prozent, bis zu 4.000 € sind absetzbar (§ 33 Abs. 1 EStG). b) Für haushaltsnahe Dienstleistung bis zu 2.550 € in Höhe von 20 Prozent, bis zu 510 € (§ 35a EStG) Prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf einen SB (Schwerbehindertenausweis) und die evtl. Reduzierung der GEZ Gebühren. |
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