Pflegegrade und Pflegegeld - welche Zuschüsse gibt es wann?
![]() Der Antrag auf Leistung wird in schriftlicher Form bei der Pflegekasse eingereicht. Daraufhin prüfen von der Pflegekasse beauftragte Gutachter, oder Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes MDK in der Regel vor Ort, ob alle Vorraussetzungen zur Pflegebedürftigkeit gegeben sind und in welchem Maß Unterstützung notwendig ist. Auf dieser Basis findet eine Zuteilung in die entsprechenden Pflegegrade statt. Dabei gelten für diese Pflegegrade bestimmte Voraussetzungen. Siehe: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/15.html Pflegeleistungen online nachschlagen: Der Pflegeleistungshelfer der Bundesregierung Wie Sie sich auf den Begutachtungs -Termin vorbereiten können, lesen Sie hier nach: ![]()
Für in Bayern Ansässige: Das Landespflegegeld der Bayerischen Staatsregierung -- kann hier beantragt werden: http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp -- Voraussetzung: Pflegegrad 2 -- Leistung: 1000€ p.a. - Es wird empfohlen, den Antrag per Einschreiben (evtl. mit Rückschein) einzusenden
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